Für Händler:
Wie lang dauert es OPAGO PAY in mein Unternehmen zu integrieren?
Wie schafft OPAGO PAY es Chargebacks zu vermeiden?
Welche Gebühren berechnet OPAGO PAY?
Wann und wie erhalte ich meine Auszahlungen?
Wie stellt OPAGO PAY Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben sicher?
Welche Berichte stellt OPAGO PAY zur Verfügung?
Was passiert wen ich ein Problem habe oder Hilfe benötige?
Kann OPAGO PAY auch ein hohes Transaktionsvolumen verarbeiten?
Warum sehe ich in meinem Report drei oder mehr Buchungen je Transaktion?
Wir als opago GmbH sind kein Depotführendes Institut, sondern begleiten lediglich den „Weg des Geldes“, damit dieses sicher über das Lightning-Netzwerk bei Ihnen ankommt. Die Transaktion besteht somit aus einem Zahlungseingang und der Weiterleitung der Zahlung, abzüglich der vereinbarten Transaktionsgebühren. Diese Positionen werden jeweils separat abgebildet.
Für Verbraucher:
Wie kann ich bei OPAGO PAY bezahlen?
Kann ich jede beliebige Wallet mit OPAGO PAY verwenden?
Muss ich mich bei OPAGO PAY registrieren, um eine Zahlung vorzunehmen?
Was soll ich tun, wenn ich ein Problem beim Zahlen mit OAPGO PAY habe?
Gibt es zusätzliche Gebühren, wenn ich OPAGO PAY nutze?
Für Steuerberater
Wie werden Bitcoins versteuert?
Bei Privatpersonen ist der Verkauf von erworbenen Bitcoin nach einem Jahr steuerfrei. Die Frist verlängert sich auch dann nicht auf zehn Jahre, wenn etwa Bitcoin zuvor für Lending genutzt wurden oder die Steuerpflichtigen beispielsweise Ether einem anderen für dessen Blockerstellung als Stake zur Verfügung gestellt haben.
Bei Wallets, die steuerliches Betriebsvermögen darstellen, unterliegen unabhängig von der Behaltensfrist immer der Besteuerung. Bei Veräußerung unterliegen die Wertsteigerung zwischen Kauf/Zugang und Verkauf/Abgang der Besteuerung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bitcoin verkauft und in Fiat-Währung umgetauscht werden oder gegen andere Kryptowährungen getauscht werden.
Ist mein Wallet steuerliches Betriebsvermögen?
Ein Wallet unterliegt grundsätzlich den Anwendungsvorschriften der Finanzverwaltung in R 4.2 EStR. Handelt es sich um ein Wallet, das für betriebliche Zwecke genutzt wird, muss demnach davon ausgegangen werden, dass die Finanzverwaltung von steuerlichem Betriebsvermögen ausgeht, vor allem wenn das Wallet zur Annahme von betrieblichen Geldern verwendet wird. Etwas anderes gilt nur, wenn kein betrieblicher Zusammenhang mit dem Depot hergestellt werden kann.
Bei kleinen Betrieben, die eine sog. Einnahmenüberschussrechnung erstellen, gibt es gemäß Rechtsprechung (BFH v. 22.02.1973 - IV R 69/69) kein Bestandskonto. Eingenommenes Geld, sei es Fiat Währung oder Bitcoin, gehört nach herrschender Meinung nicht zum steuerlichen Betriebsvermögen. Dennoch sind die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsvorschriften der Abgabenordnung zu beachten und im Falle einer Außenprüfung geeignete Unterlagen vorzulegen, die die betrieblichen Geschäftsvorfälle abbilden. Als ein solcher Nachweis können die im Dashboard hinterlegten Berichte gesehen zweckdienlich sein. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für eine Speicherung der Transaktionsdaten für den aufbewahrungspflichtigen Zeitraum Sorge tragen sollten.
Warum sehe ich in meinem Report drei oder mehr Buchungen je Transaktion?
Wir als opago GmbH sind kein Depotführendes Institut, sondern begleiten lediglich den „Weg des Geldes“, damit dieses sicher über das Lightning-Netzwerk bei Ihnen ankommt. Die Transaktion besteht somit aus einem Zahlungseingang und der Weiterleitung der Zahlung, abzüglich der vereinbarten Transaktionsgebühren. Diese Positionen werden jeweils separat abgebildet.